VERORDNUNG (EG) Nr. 1672/2000 DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1251/1999 zur Einführung einer Stützungsregelung für Erzeuger bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen zur Einbeziehung von Faserflachs und -hanf
27. Juli 2000
Um die Probleme zu lösen, die auf dem Markt für Faserflachs und -hanf auftreten, ist vorzusehen, daß die betreffenden Erzeuger Beihilfen vergleichbarer Höhe erhalten wie die Erzeuger der konkurrierenden Kulturpflanzen. Zu diesem Zweck und zur Vereinfachung
der geltenden Rechtsvorschriften sind diese Sektoren in die mit der Verordnung (EG) Nr. 1251/1999 (6) eingeführte Stützungsregelung für Erzeuger bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen einzubeziehen. Wenn die Aufrechterhaltung der Wirtschaftstätigkeit dies erfordert, wird außerdem im Rahmen der Verordnung (EG) Nr.1673/2000 des Rates vom 27. Juli 2000 über die gemeinsame Marktorganisation für Faserflachs und -hanf (7) eine Beihilfe für die Verarbeitung von Flachsund Hanfstroh gewährt. Die Verarbeitungsbeihilfe sollte zu einer Erhöhung des Ankaufspreises für Flachs- und Hanfstroh führen und den Anbau für die Erzeuger rentabler machen.
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