Die bestehenden Beihilfen für Flachs und Hanf sollen um ein Jahr verlängert werden. Einen entsprechender Vorschlag für eine Verordnung des Rates veröffentlichte die EU-Kommission Ende Januar. Nach bisherigen Beschlüssen sollte im Wirtschaftsjahr 2008/09 die Verarbeitungsbeihilfe für Flachs- und Hanf-Kurzfasern komplett entfallen und die Verarbeitungsbeihilfe für Flachs-Langfasern von 160 auf 200 €/t erhöht werden.
Beide Änderungen werden nun frühestens im Wirtschaftsjahr 2009/10 in Kraft treten – wenn überhaupt. Bis dahin soll nämlich das gesamte Beihilfesystem auf den Prüfstand und evtl. vollkommen neue Regularien entwickelt werden.
Bislang erhalten die Produzenten von Flachs- und Hanf-Kurzfasern eine Verarbeitungsbeihilfe von 90 €/t, die notwendig ist, um diese Kurzfasern für ihren Einsatz in Papier, Dämm- und Verbundwerkstoffen gegenüber importierten Naturfasern konkurrenzfähig zu machen. Ein Wegfallen dieser Beihilfe könnte die gesamte Branche gefährden.
Viele Experten und Verbände setzen sich seit Jahren für eine “single aid” ein, bei der Kurz- wie Langfasern eine einheitliche Verarbeitungsbeihilfe in einer Höhe von z.B. 90 €/t erhalten. Eine solche Regelung würde die aktuelle Marktverzerrung durch die unterschiedlichen Beihilfen überwinden.
Weitere Informationen
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) vom 2008-01-29 (PDF-Dokument).