7. July 2006 Daniel Kruse

Anbei die Veröffentlichung der “Zweiten Verordnung zur Änderung der Flachs- und Hanfbeihilfenverordnung”. Sie beinhaltet die Anpassung an das EG-Recht bezüglich der Anhebung der Höchstgrenze für Schäben und Unreinheiten.
Bis zum Wirtschaftsjahr 2007/2008 kann bei der Faserproduktion nach Verordnung (EG) Nr. 1673/2000 die anteilige Beihilfe für kurze Flachsfasern weiterhin bis zu einem Anteil von 15 % und bei Hanffasern bis zu 25 % Schäben und Unreinheiten gewährt werden.
Dokument: Zweite Verordnung zur Änderung der Flachs- und Hanfbeihilfeverordnung